Führerscheinklassen D
Andere Menschen von A nach B bewegen – egal ob im Linien- oder Reiseverkehr. Diese Aufgabe ist eine ganz besondere und sie erfordert deswegen auch ganz besondere Voraussetzungen. Deswegen ist der Erwerb eines Busführerscheins mit einigen Anforderungen verbunden. Auch hier gibt es verschiedene Abstufungen, sowohl was die Anzahl der zu transportierenden Personen als auch was mögliche Anhänger betrifft. Bei uns brauchst Du bei der Wahl der für Dich richtigen Qualifikation keine Abstriche zu machen, denn wir bieten Dir alles an: D1, D1E sowie DE.
Was wir von Dir immer benötigen: eine Sehtestbescheinigung, ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. MPU-Gutachten, ein augenärztliches Gutachten sowie den Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Du hast Fragen zu den einzelnen Klassen oder zu den Prüfungsterminen? Melde Dich gerne bei uns.
D1
In die Führerscheinklasse D1 fallen alle Kraftfahrzeuge (abgesehen von denen der Klasse A), die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind und eine Gesamtlänge von acht Metern nicht überschreiten. Der Transport eines Anhängers mit einem maximalen Gesamtgewicht von 750 kg ist zudem erlaubt. Voraussetzung für den Erwerb dieses Führerscheins ist die Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre im Zuge einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Voraussetzung: Führerscheinklasse B
- Befristung: 5 Jahre – Verlängerung um weitere 5 Jahre nach erfolgreich abgeschlossener Eignungsuntersuchung mit Gesundheitscheck und augenärztlichem Gutachten
- Unterricht: 6 Stunden Theorie, 10 Stunden Zusatzstoff, die Anzahl der Praxisstunden hängt von der Fahrpraxis mit anderen Fahrzeugen ab, beträgt jedoch mindestens 6 Stunden (bei Besitz der Klasse C) plus mindestens 8 Stunden Sonderfahrten
- Prüfung: Theorie und Praxis (75 Minuten mit offiziellem Prüfer)
- Bauart: Fahrzeuge, die zum Transport von 16 Personen ausgelegt und max. 8 Meter lang sind, plus Anhänger mit einem max. Gesamtgewicht von 750 kg
D1E
Bei der Führerscheinklasse D1E handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse D1. Hier ist zusätzlich das Ziehen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg erlaubt. Dabei darf die Gesamtmasse aus Fahrzeug und Anhänger zwölf Tonnen nicht überschreiten. Voraussetzung zum Erwerb dieser Klasse ist der Besitz des Führerscheins Klasse D1. Die Klasse BE (Auto mit Anhänger) ist in dieser Klasse eingeschlossen.
- Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre im Zuge einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Voraussetzung: Führerscheinklasse D1
- Befristung: 5 Jahre – Verlängerung um weitere 5 Jahre nach erfolgreich abgeschlossener Eignungsuntersuchung mit Gesundheitscheck und augenärztlichem Gutachten
- Unterricht: mindestens 4 Praxisstunden plus 5 Stunden Sonderfahrten
- Prüfung: praktische Prüfung (70 Minuten mit offiziellem Prüfer)
D
Schüler zur Schule bringen. Fernfahrten mit einer großen Reisegruppe unternehmen. Das alles ist für Inhaber der Führerscheinklasse D möglich. Hierbei handelt es sich um den klassischen Busführerschein, der das Fahren von Fahrzeugen erlaubt, mit denen mehr als acht Personen befördert werden dürfen. Zudem dürfen auch Anhänger mit einem max. zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden. Diese Klasse schließt die Klasse D1 ein. Voraussetzung für den Erwerb dieses Führerscheins ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Auto).
- Mindestalter: 24 Jahre bzw. 23 Jahre im Zuge einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. 21 Jahre bei bestimmten Streckenbegrenzungen
- Voraussetzung: Führerscheinklasse B
- Befristung: 5 Jahre – Verlängerung um weitere 5 Jahre nach erfolgreich abgeschlossener Eignungsuntersuchung mit Gesundheitscheck und augenärztlichem Gutachten
- Unterricht: 6 Stunden Theorie, 18 Stunden Zusatzstoff, Praxisstunden abhängig von den bereits vorhandenen Fahrqualifikationen
- Prüfung: praktische Prüfung (75 Minuten mit offiziellem Prüfer)
DE
Bei der Führerscheinklasse DE handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse D. Hier ist zusätzlich das Ziehen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg erlaubt. Die Klassen BE (Auto mit Anhänger) und D1E (Kleinbus mit Anhänger) sind in dieser Klasse eingeschlossen.
- Mindestalter: 24 Jahre bzw. 23 Jahre im Zuge einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. 21 Jahre bei bestimmten Streckenbegrenzungen
- Voraussetzung: Führerscheinklasse B
- Befristung: 5 Jahre – Verlängerung um weitere 5 Jahre nach erfolgreich abgeschlossener Eignungsuntersuchung mit Gesundheitscheck und augenärztlichem Gutachten
- Unterricht: mindestens 5 Sonderfahrten
- Prüfung: praktische Prüfung (75 Minuten mit offiziellem Prüfer)