Führerscheinklassen B

Endlich Autofahren dürfen. Das assoziieren die meisten mit einem „endlich erwachsen“ sein. Definitiv beschert Dir die Möglichkeit, selbst Auto zu fahren, ein Mehr an Freiheit, ein Mehr an Flexibilität und ein Mehr an Individualität. Wir tun alles dafür, damit Du schon bald Deinen „Lappen“ in Händen halten kannst und dass Du Dich anschließend sicher und souverän auf den Straßen bewegst. In unserer Fahrschule bieten wir Dir neben der Klasse B auch die Klassen B96 und BE an. Zudem gibt es natürlich die Möglichkeit des begleiteten Fahrens, sprich: des Führerscheins mit 17 Jahren.

Die entsprechenden Unterlagen für Deinen Führerscheinantrag kannst Du hier herunterladen. Was wir von Dir immer benötigen: eine Sehtestbescheinigung sowie den Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Du hast Fragen zu den einzelnen Klassen oder zu den Prüfungsterminen? Melde Dich gerne bei uns. Falls Du Dich für einen Automatik- oder einen Handicap-Führerschein interessierst, sprich uns gerne an.

 

Audi A3 Sportback
Skoda Octavia

B

Zur Führerscheinklasse B, also dem klassischen Autoführerschein, gehören neben dem Pkw auch alle Fahrzeuge, die eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Zudem dürfen nicht mehr als acht Personen befördert werden. Ebenfalls eingeschlossen sind die Klassen L, M und AM. Auch ein Anhänger darf mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Dieser darf aber nur für eine maximale Gesamtmasse von 750 kg zugelassen sein. Zudem darf das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger die erlaubten 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Insgesamt sind für den Erwerb des Führerscheins mindestens 14 Theorie- und mindestens zwölf Praxisstunden nötig.

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Unterricht: mindestens 14 Theoriestunden, Anzahl der Übungsstunden ist individuell, mindestens 12 Praxisstunden
  • Prüfung: Theorie und Praxis (45 Minuten mit offiziellem Prüfer)
  • Bauart: alle Fahrzeuge, die eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten

125er mit Erweiterung fahren: Schlüsselzahl B196

Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren, das geht?
Ja seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer
theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland
fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die
theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein
durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.
Welche Voraussetzungen bestehen für B196?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen
    Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre
  • B196 gilt nur in Deutschland
KTM 125 cm³
Skoda Octavia

Automatikregelung: die Schlüsselzahl B197

Ab dem 01.04.2021 gibt es die neue Automatikregelung: Die Schlüsselzahl B197.
Mit dieser Schlüsselzahl habt ihr die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die
Führerscheinausbildung und die Prüfung zu machen.
Ihr bekommt keinen Automatikeintrag mehr in eurem Führerschein wenn ihr:

  • mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen macht.
  • Diese Fahrstunden können in der Führerscheinausbildung integriert werden.
  • Anschließend findet eine 15-minütigen Testfahrt mit eurem Fahrlehrer statt.

B96 (mit  Zuganhänger über 3,5 t bis 4,25 t)

Bei der Führerscheinklasse B96 handelt es sich um eine Erweiterung des Autoführerscheins (B). Dieser Zusatz bietet sich dann an, wenn Du künftig Fahrzeugkombinationen mit einem Zuganhänger fahren möchtest, der mehr als 750 kg wiegt, und die Kombination die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg über- und von 4250 kg unterschreitet. Um diese Erweiterung zu erhalten, sind mindestens zwölf Praxisstunden nötig.

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Unterricht: Anzahl der Übungsstunden ist individuell, mindestens 5 Praxisstunden
  • Prüfung: keine
  • Bauart: alle Anhänger, die im Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen über- und von 4,25 Tonnen unterschreiten
 
Anhängerführerschein
Anhängerführerschein

BE (bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht)

Die Klasse BE ist ebenfalls eine Ergänzung zur Führerscheinklasse B und beinhaltet die Kombination aus Pkw und Anhänger, bei der das zulässige Gesamtgewicht des (Sattel-)Anhängers 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnis sind fünf Fahrstunden nötig.

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Unterricht: Anzahl der Übungsstunden ist individuell, mindestens 5 Praxisstunden
  • Prüfung: praktische Prüfung (45 Minuten mit offiziellem Prüfer)
  • Bauart: alle Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen