Führerscheinklassen L und T
Landwirtschaft ist Leidenschaft. Und damit Du schon so früh wie möglich einsteigen, aufs Feld fahren und bei der Ernte helfen kannst, bieten wir Dir die Möglichkeit, bei uns Deinen Traktorführerschein zu machen. Wir bieten Dir sowohl die Klasse T als auch die Klasse L an.
Die entsprechenden Unterlagen für Deinen Führerscheinantrag kannst Du hier herunterladen. Was wir von Dir immer benötigen: eine Sehtestbescheinigung, einen Gesundheitscheck sowie den Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Du hast Fragen zu den einzelnen Klassen oder zu den Prüfungsterminen? Melde Dich gerne bei uns.
Klasse L
Die Führerscheinklasse L beinhaltet alle Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und auch entsprechend zum Einsatz kommen. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten, in Kombination mit einem Anhänger dürfen sie mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h geführt werden. Ebenfalls in die Klasse L fallen selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler, und andere Flurförderzeuge sowie Fahrzeugkombinationen, deren Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Unterricht: 12 Theoriestunden, 2 Stunden Zusatzstoff
- Prüfung: Theorie
- Bauart: alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 40 km/h sowie Kombinationen aus Zugmaschine und Hänger mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h; alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und Flurförderzeuge sowie Kombinationen mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h
Klasse T
Der Besitz der Führerscheinklasse T berechtigt zum Fahren von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 60 km/h sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h – sofern diese nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Auch das Führen von Anhängern ist in dieser Klasse erlaubt.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Unterricht: 12 Theoriestunden, 6 Stunden Zusatzstoff
- Prüfung: Theorie
- Bauart: alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 60 km/h; alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer max. Geschwindigkeit von 40 km/h, jeweils inklusive Anhänger